Rechtsprechung
OVG Saarland, 29.10.2020 - 2 B 304/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Kurzfassungen/Presse
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Anhörungsrüge gegen Außervollzugssetzung der Sperrstunde für Gaststätten
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 28.10.2020 - 2 B 296/20
- OVG Saarland, 29.10.2020 - 2 B 304/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- OVG Saarland, 28.10.2020 - 2 B 296/20
Normenkontrolle: Außervollzugsetzung der Sperrstundenregelung für Gaststätten.
Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2020 - 2 B 304/20
Die Anhörungsrüge des Antragsgegners gegen den Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2020 - 2 B 296/20 - wird zurückgewiesen.Auf seinen gleichzeitig gestellten Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 28.10.2020 - 2 B 296/20 - im Wege einstweiliger Anordnung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO die genannte Regelung vorläufig teilweise außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Untersagung des Betriebs eines Gaststättengewerbes in der Zeit von 23.00 bis 1.00 Uhr des jeweiligen Folgetages angeordnet wird.